AGBs

[StandJanuar2019]

§1 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des im Betreuungsvertrag benannten Tieres.

Der Hund wird unter Beachtung des gültigen Tierschutzgesetzes artgerecht geführt und beschäftigt. „Claudias Hundeservice“ und Mitarbeiter verpflichten sich, hierfür alle ihre Kenntnisse und Fertigkeiten einzusetzen.

§2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Unterschrift desR KundenIN auf dem Betreuungsvertrag mit „Claudias Hundeservice“ zustande. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§3 Leistungen
  • „Claudias Hundeservice“ verpflichtet sich, den vereinbarten Betreuungsplatz zur vereinbarten Zeit bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Erbringung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in einer Gruppe mit anderen Hunden. Die Zusammenstellung dieser Gruppe obliegt „Claudias Hundeservice“.
  • Die Leistungen von „Claudias Hundeservice“ gliedern sich in Kurzzeitbetreuung (Tagesbetreuung, Halbtagesbetreuung, Gruppengassi, Einzelgassi, PuKa) und Langzeitbetreuung (Urlaubs- oder Wochenendbetreuung mit Übernachtung).
§4 Preise, Zahlung, Stornierung, Rücktritt
  • Buchungen sind bis auf weiteres schriftlich zu beauftragen. Mögliche Beauftragungswege sind: E-Mail, SMS, WhatsApp Messenger, Facebook Messenger. Mündliche Buchungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  • Bei Buchungswunsch einer Langzeitbuchung erhält derIE KundeIN ein Angebot und eine 1. Abschlagsrechnung in Höhe von 50% des Angebots. Mit Begleichung der 1. Abschlagsrechnung erhält derIE KundeIN eine Auftragsbestätigung.
  • Buchungen werden nur nach Bestätigung von „Claudias Hundeservice“ gültig.
  • Bei kurzfristiger Buchung kann es möglich sein, dass keine Leistung angeboten werden kann.
  • Die Preise der Leistungen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Preise schließen nach § 19 UStG die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer aus. Auf Rechnungen wird entsprechend die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen.

Preisänderungen sind vorbehalten.

  • Die Kosten der Kurzzeitbetreuungen werden am Monatsende in einer Sammelrechnung aufgestellt.
  • Die Kosten einer Langzeitbetreuung werden nach Ende der Betreuung in einer Schlussrechnung aufgestellt und mit der 1. Abschlagsrechnung verrechnet.
  • DerIE KundeIN verpflichtet sich, die in Anspruch genommene Leistung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
  • Kostenfreie Stornierung einer Kurzzeitleistung ist bis 24h vor Antritt der Betreuung möglich. Bei Absagen ab 24h vor Antritt der Betreuung werden 50% des Leistungspreises als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
  • Kostenfreie Stornierung einer Langzeitleistung ist bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung möglich. Bis 7 Tage vor Beginn wird dem Kunden ein Ausfallhonorar von 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt. Ab 7 Tage vor Beginn der Betreuung wird dem Kunden ein Ausfallhonorar von 80% in Rechnung gestellt.
  • DerIE KundeIN ist berechtigt jederzeit, mit Einschränkung der vorigen beiden Punkte, von einer Beauftragung zurückzutreten.
  • „Claudias Hundeservice“ behält sich das Recht vor in Fällen von unzumutbarer Härte (Zahlungsverzug, höhere Gewalt, Krankheit des zu betreuenden Tieres, Verletzung des Betreuungshundes, Krankheit der Betreuungsperson, fehlerhaften Angaben im Betreuungsvertrag, o.ä. ) vom Erbringen der Dienstleistung zurückzutreten. DerIE KundeIN wird unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis gesetzt. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
§5 Haftung
  • Während der Betreuung bleibt derIE KundeIN EigentümerIN im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Ist für einen Hund keine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden, haftet derIE EigentümerIN mit seinem/ihrem Privatvermögen.
  • Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt „Claudias Hundeservice“ keine Haftung.
  • Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit an Gegenständen oder Dritten anrichtet, haftet alleine derIE EigentümerIN.
  • Da Hunde in Gruppenhaltungen betreut werden, sind Auseinandersetzungen zwischen diesen nicht auszuschließen. DerIE KundeIN erklärt ausdrücklich , dass er/sie die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt. 
  • Kommt es während der Betreuung des Hundes zu Vorfällen (Beißereien, etc.), ist „Claudias Hundeservice“ im Interesse des Eigenschutzes und aller Tiere berechtigt, dem Hund einen Maulkorb anzulegen.
  • Sollte ein Hund trotz vertragsgemäßer Sorgfalt entweichen und nicht wieder aufgefunden werden, ist eine Haftung für Schäden am Hund oder Dritten von „Claudias Hundeservice“ ausgeschlossen. „Claudias Hundeservice“ verpflichtet sich, weitere Schritte zur Auffindung des Hundes einzuleiten (Tierheim, Polizei, etc.).
  • „Claudias Hundeservice versichert eine für den Betrieb angemessene Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
  • Bei Übergabe eines Haustür- oder sonstigen Schlüssels verpflichtet sich „Claudias Hundeservice“ diesen nicht an Dritte weiterzugeben und dritten Personen keinen Zugang zu den Privaträumen zu gewähren. Eine Schlüsselverlustversicherung ist abgeschlossen.
  • Eine Haftung bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von „Claudias Hundeservice“ beschränkt.
§6 Tierärztliche Versorgung
  • „Claudias Hundeservice“ ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab und unverzüglich zu informieren.
  • DerIE KundeIN versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie eine Grundimmunisierung/Schutzimpfung erhalten hat.
  • Wird mittels Tierbetreuungsvertrag vereinbart, dem Tier Medikamente einzugeben, ist die Dosierung der Medikamente und deren Verabreichungszeitraum detailliert schriftlich zu erläutern. DerIE KundeIN nimmt zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter von „Claudias Hundeservice“ keine ausgebildeten VeterinärmedizinerINNEN sind. Die Medikamentengabe wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. 
  • Sollte eine Behandlung durch eineN VeterinärmedizinerIN nötig werden, wird diese auf Kosten desR KundenIN durchgeführt werden.
§7 Einwilligung zum Datenschutz
  • DerIE KundeIN erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner/ihrer erforderlichen personenbezogenen Daten (insbesondere der Angaben im Betreuungsvertrag) durch „Claudias Hundeservice“ sowie der mit der Abwicklung und Durchführung des Aufenthaltes von „Claudias Hundeservice“ beauftragten Unternehmen.
  • DerIE KundeIN willigt ein, dass im Notfall (Unfall, Entlaufen des Tieres, o.ä.) erforderliche personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) von „Claudias Hundeservice“ an Tierarzt, Polizei, Feuerwehr, Tierheim, o.ä. weitergegeben werden sollen.
  • DerIE KundeIN ist jederzeit berechtigt, Auskunft über seine/ihre gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten sowie deren Löschung zu beantragen. Davon ausgeschlossen sind Daten, die aufgrund von Gewährleistung (24 Monate) oder Steuer (10 Jahre) vorgehalten werden müssen.
§8 Film-, Bild-, Tonaufnahmen

DerIE KundeIN erklärt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines/ihres Tieres, welche während dessen Betreuung erstellt wurden, gleich zu welchem Zweck. DerIE KundeIN verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.